Wirtschaftslexikon
Finanzen

Kaskoversicherungen

Zwei Kaskoversicherungen gehören zu der KFZ Versicherung; die Teilkasko und die Vollkasko. Sie sind die Bausteine, die auf der Autohaftpflichtversicherung aufbauen.

Die Teilkasko – Versicherung ist die Versicherung, die für die Regulierung der Schäden aufkommt, die am Auto des Versicherungsnehmers durch andere Ereignisse entstehen. So ist das Fahrzeug, wenn ein Versicherungsschutz besteht, gegen Schäden durch Feuer, Unwetter, Elementarereignisse, Tiere, Diebstahl und Glasschäden versichert. Da diese Schäden plötzlich und ohne eigenes Verschulden dem Fahrzeug zugefügt werden können, ist die Teilkasko – Versicherung immer zu empfehlen, denn verhindert werden können die Schäden nicht. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und nach dem Zulassungsgebiet. Die persönlichen Umstände können sich beitragssenkend auf die Versicherung auswirken, so wenn ein Fahrzeug in der Garage abgestellt wird oder nur selten bewegt wird.

Die Vollkasko Versicherung kann den Schutz der KFZ Versicherung dann noch erweitern. Sie setzt sich aus den Leistungen der Teilkasko Versicherung und der Kostenübernahme für die Schäden, die der Versicherungsnehmer selber am Fahrzeug verursacht hat. Diese Schäden können aus einem Unfall entstanden sein, den der Versicherungsnehmer verursacht hat oder auch durch Beschädigungen, die andere verursacht haben, die nicht ermittelt werden können, wie bei einer Fahrerflucht. Ausgeschlossen sind allerdings die Schäden, bei denen nachgewiesen werden kann, dass der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Die Beiträge zu der Vollkasko Versicherung sind abhängig von der Art des Fahrzeuges, der Zulassungsgegend und auch von den bisherigen Schadenfreien Jahren, die der Versicherungsnehmer aufzuweisen hat.
Mit den Kaskoversicherungen kann sich der Fahrzeughalter den besten Schutz für das Fahrzeug und seine Finanzen ermöglichen.

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